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Insolvenzantrag der QUESTSTATE Energy GmbH abgewiesen: Sicherungsmaßnahmen aufgehoben
Evening News

Insolvenzantrag der QUESTSTATE Energy GmbH abgewiesen: Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 340 IN 74/24 (361)

Das Amtsgericht Magdeburg hat am 03. Dezember 2024 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der QUESTSTATE Energy GmbH, Mörikestraße 2, 39114 Magdeburg, die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde aufgrund mangelnder Masse abgewiesen.

Hintergrund des Verfahrens

Die QUESTSTATE Energy GmbH, die im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 30982 eingetragen ist, wird durch den Geschäftsführer Richard Teichelmann-Sellaoui, Turmschanzenstraße 7, 39114 Magdeburg, vertreten. Das Unternehmen hatte einen Insolvenzantrag gestellt, um eine geordnete Abwicklung oder Sanierung anzustreben.

Die am 09. April 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen dienten zunächst dem Schutz der Gläubiger und der Vermögenswerte des Unternehmens. Nach eingehender Prüfung stellte das Insolvenzgericht jedoch fest, dass die vorhandenen Mittel der QUESTSTATE Energy GmbH nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Entscheidung und Folgen

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse (§ 26 InsO) endete das Verfahren ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Folgende Konsequenzen ergeben sich:

  1. Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen:
    Alle zuvor angeordneten Maßnahmen, die die Vermögenswerte des Unternehmens sichern sollten, wurden aufgehoben.
  2. Keine Insolvenzverwaltung:
    Es erfolgt keine gerichtliche Verwaltung oder Abwicklung des Vermögens durch einen Insolvenzverwalter.

Auswirkungen für Gläubiger

Für die Gläubiger der QUESTSTATE Energy GmbH bedeutet diese Entscheidung, dass sie ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend machen können. Ihnen bleibt die Möglichkeit, individuelle rechtliche Schritte gegen das Unternehmen oder den Geschäftsführer einzuleiten.

Einsichtnahme

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg eingesehen werden. Mit der Abweisung des Antrags ist das Verfahren abgeschlossen.


Amtsgericht Magdeburg – Insolvenzgericht – 03.12.2024

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