Aktenzeichen: 59 IN 358/24
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ebert & Ebert Pflegemanagement GmbH, Promenade 4, 06231 Bad Dürrenberg, hat das Amtsgericht Halle (Saale) am 29. November 2024 eine wichtige Entscheidung getroffen, um die Fortführung des Unternehmens zu ermöglichen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 31733, wird von den Geschäftsführerinnen Irene Ebert und Susanne Ebert vertreten.
Erlaubnis zur Begründung von Masseverbindlichkeiten
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde durch das Gericht ermächtigt, Masseverbindlichkeiten bis zu einem Gesamtbetrag von 25.000 Euro zu begründen. Diese Entscheidung wurde in entsprechender Anwendung von § 55 Abs. 2 der Insolvenzordnung getroffen. Die Mittel sollen gezielt eingesetzt werden, um den Betrieb des Unternehmens fortzuführen und die notwendigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern zu erfüllen.
Bedeutung der Entscheidung
Die Anordnung zeigt, dass die Fortführung des Unternehmens unter der vorläufigen Insolvenzverwaltung als wirtschaftlich sinnvoll erachtet wird. Sie ermöglicht:
- Sicherung des laufenden Betriebs:
Durch die gezielte Begleichung bestimmter Verbindlichkeiten wird die Geschäftstätigkeit aufrechterhalten. - Wahrung der Gläubigerinteressen:
Die Fortführung des Betriebs erhöht die Chancen auf eine bessere Verwertung der Insolvenzmasse und somit auf eine höhere Quote für die Gläubiger. - Vorbereitung auf eine mögliche Sanierung:
Diese Maßnahme schafft die Grundlage für eine geordnete Fortführung oder Sanierung des Unternehmens.
Einsichtnahme und weitere Informationen
Die vollständige Entscheidung, einschließlich der detaillierten Liste der betroffenen Gläubigerinnen und Gläubiger, kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) eingesehen werden. Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, sich über die genauen Bedingungen der Maßnahme zu informieren.
Amtsgericht Halle (Saale) – Insolvenzgericht – 29.11.2024