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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Quopio GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 257 IN 1073/24
Amtsgericht Dortmund, 02.12.2024

Das Amtsgericht Dortmund hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Quopio GmbH & Co. KG wichtige Maßnahmen beschlossen, um die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern. Die Schuldnerin ist unter HRA 19758 im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund eingetragen und hat ihren Sitz in der Semerteichstraße 50 – 52, 44141 Dortmund. Vertreten wird sie durch die Qomparo24 GmbH, deren Geschäftsführer Herr Faruk Çakmak ist.

Unternehmenshintergrund

Die Quopio GmbH & Co. KG ist ein Unternehmen mit breitem Tätigkeitsfeld, das durch wirtschaftliche Schwierigkeiten in ein Insolvenzantragsverfahren geraten ist. Ziel des Verfahrens ist es, die Vermögenswerte zu sichern und eine mögliche Restrukturierung zu prüfen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Wolfgang Piroth bestellt, der in der Joseph-von-Frauenhofer-Straße 29, 44227 Dortmund, ansässig ist. Herr Piroth übernimmt die Aufgabe, die finanziellen Mittel des Unternehmens zu sichern und die rechtlichen sowie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu prüfen. Er ist für Anfragen über die angegebenen Kontaktdaten erreichbar.

Gerichtliche Anordnungen

Das Gericht hat folgende Maßnahmen gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) erlassen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Quopio GmbH & Co. KG über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Einziehung von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  3. Anweisung an Drittschuldner:
    Zahlungen an die Schuldnerin dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
  4. Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Neue Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt; bereits begonnene Maßnahmen werden vorerst eingestellt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände.

Ziel der Maßnahmen

Die gerichtlichen Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Insolvenzmasse geschützt und eine ordnungsgemäße Abwicklung oder Restrukturierung des Unternehmens ermöglicht wird. Dies dient der Wahrung der Gläubigerinteressen und der Vorbereitung auf mögliche weitere Schritte im Verfahren.

Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen: 257 IN 1073/24
Datum: 02.12.2024

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