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Vorläufige Insolvenzverwaltung über HMITec UG eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: Insolvenzgericht Amtsgericht München
Datum: 02.12.2024

Das Amtsgericht München hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HMITec UG (haftungsbeschränkt) bedeutende Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin beschlossen. Die Gesellschaft, ansässig in der Dresdner Straße 5, 82110 Germering, ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 238036 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Michael Hartmann vertreten.

Unternehmenshintergrund

Die HMITec UG ist ein Dienstleistungsunternehmen mit Fokus auf innovative Technologien. Trotz ihres Potenzials und Engagements sieht sich das Unternehmen aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten gezwungen, ein Insolvenzverfahren einzuleiten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Klöckner bestellt, dessen Kanzlei in der Landsberger Straße 191, 80687 München, ansässig ist. Herr Klöckner übernimmt die Aufgabe, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten. Für Anfragen ist er telefonisch, per Fax oder E-Mail erreichbar.

Gerichtliche Anordnungen

Das Gericht hat mehrere Maßnahmen gemäß § 21 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der HMITec UG über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Einziehung von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder auf ein neu einzurichtendes Treuhandkonto zu verwalten. Drittschuldner dürfen Zahlungen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
  3. Sicherung der Insolvenzmasse:
    Kassenguthaben der Schuldnerin sind einzuziehen, und der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Sonderkonten für die Verwaltung der Masse einzurichten.

Ziel der Maßnahmen

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und der Sicherung der Insolvenzmasse. Ziel ist es, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und mögliche Wege zur Restrukturierung oder Abwicklung des Unternehmens zu finden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann die HMITec UG innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht München einlegen. Die Beschwerde kann schriftlich, zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form eingereicht werden, wobei die gesetzlichen Anforderungen für elektronische Dokumente zu beachten sind.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht
Datum: 02.12.2024

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