Aktenzeichen: 609 IN 31/24
Amtsgericht Duisburg, 28.11.2024
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der insolutions Service Deutschland GmbH hat das Amtsgericht Duisburg am 28. November 2024 wichtige Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse beschlossen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Delle 25-27, 45468 Mülheim an der Ruhr, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 32204 eingetragen und auf die Erbringung kaufmännischer Dienstleistungen spezialisiert.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Mark Steh bestellt, der seine Kanzlei in der Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15, 47228 Duisburg, betreibt. Rechtsanwalt Steh übernimmt die Verantwortung für die Sicherung und Verwaltung der Vermögenswerte des Unternehmens. Er steht für Anfragen und Anliegen telefonisch, per Fax oder E-Mail zur Verfügung.
Gerichtliche Anordnungen
Das Gericht hat weitreichende Maßnahmen gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) getroffen, um die Interessen der Gläubiger zu schützen und die Insolvenzmasse zu sichern:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der insolutions Service Deutschland GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. - Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen. Eingehende Gelder werden ausschließlich von ihm entgegengenommen. - Zahlungsanordnung an Drittschuldner:
Drittschuldner wurden angewiesen, ihre Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. - Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Bereits begonnene Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind, werden eingestellt. Neue Maßnahmen dieser Art sind untersagt.
Ziel der Maßnahmen
Die gerichtlichen Anordnungen haben das Ziel, die Insolvenzmasse zu schützen und die Voraussetzungen für eine geordnete Verfahrensabwicklung zu schaffen. Gleichzeitig wird geprüft, ob eine Restrukturierung der insolutions Service Deutschland GmbH möglich ist oder ob eine Abwicklung erfolgen muss.
Für die Gläubiger bedeutet diese Entscheidung eine klare Regelung des Verfahrens und die Möglichkeit, ihre Forderungen im Rahmen des Verfahrens geltend zu machen.
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen: 609 IN 31/24
Datum: 28.11.2024