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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Atelier für Küchenkunst und Innenausbau GmbH angeordnet
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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Atelier für Küchenkunst und Innenausbau GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1 IN 196/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Atelier für Küchenkunst und Innenausbau GmbH, mit Sitz am Am Wingertsberg 13, 67759 Nußbach, hat das Amtsgericht Kaiserslautern am 02. Dezember 2024 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRB 33671 eingetragen und wird von ihrem Geschäftsführer Clemens Roßner vertreten.

Anordnung vorläufiger Maßnahmen

Zur Sicherung der Vermögenswerte und zum Schutz der Gläubiger wurden folgende Maßnahmen gemäß Insolvenzordnung (InsO) beschlossen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Peter Depré mit Kanzleisitz in O 4 13-16, 68161 Mannheim, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 0621/120-7810 sowie per E-Mail unter info@depre.de erreichbar.
  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Die Verfügungen der Atelier für Küchenkunst und Innenausbau GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme dient der Sicherung der Insolvenzmasse.
  3. Überwachung der Vermögensverwaltung:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen und dafür sorgen, dass keine nachteiligen Veränderungen der Vermögenslage eintreten.

Hintergrund und Ausblick

Die Atelier für Küchenkunst und Innenausbau GmbH sieht sich wirtschaftlichen Schwierigkeiten gegenüber, die zu einem Insolvenzantrag führten. Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde ein erster Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Prüfung einer möglichen Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens eingeleitet.

Der Insolvenzverwalter wird im nächsten Schritt die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens bewerten, die Gläubigerinteressen wahren und die Erfolgsaussichten einer Fortführung oder geordneten Abwicklung des Betriebs prüfen.

Rechtsmittel und Einsichtnahme

Der vollständige Beschluss, einschließlich der Rechtsmittelbelehrung, kann während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kaiserslautern eingesehen werden. Gläubiger und betroffene Parteien haben die Möglichkeit, sich über den weiteren Verlauf des Verfahrens zu informieren.


Amtsgericht Kaiserslautern – Insolvenzgericht – 02.12.2024

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