Aktenzeichen: 70a IN 367/24
Amtsgericht Köln, 02.12.2024
Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der COGITANDA Claims Services GmbH bedeutende Maßnahmen beschlossen. Die Gesellschaft, mit Sitz in der Dürener Straße 401 B, 50858 Köln, und einer früheren Anschrift in Altenahr, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 25672 eingetragen. Die Geschäftsführung wird von Christian Sagawe, Tim Christof Sievers und Nicolai Wojciechowski wahrgenommen.
Unternehmenshintergrund
Die COGITANDA Claims Services GmbH ist ein Dienstleistungsunternehmen, das auf Schadenmanagement und Versicherungsdienstleistungen spezialisiert ist. Wirtschaftliche Herausforderungen führten jedoch zur Einleitung eines Insolvenzantragsverfahrens, das nun mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters fortgeführt wird.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Philip Schober bestellt, der in der Widdersdorfer Straße 190, 50825 Köln, ansässig ist. Herr Schober übernimmt die Aufgabe, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und das Insolvenzverfahren zu begleiten. Er steht für Anfragen telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.
Gerichtliche Anordnungen
Das Gericht hat weitreichende Maßnahmen gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) getroffen, um die Insolvenzmasse zu schützen und eine geordnete Verfahrensabwicklung zu gewährleisten:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. - Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen. Eingehende Gelder werden ausschließlich von ihm entgegengenommen. - Zahlungsanordnung an Drittschuldner:
Drittschuldner wurden angewiesen, ihre Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. - Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung und die Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände.
Ziel der Maßnahmen
Diese gerichtlichen Anordnungen zielen darauf ab, die Vermögenswerte der COGITANDA Claims Services GmbH zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Gleichzeitig wird geprüft, ob eine Restrukturierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung erforderlich wird.
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen: 70a IN 367/24
Datum: 02.12.2024