Aktenzeichen: 105 IN 719/24
Amtsgericht Ravensburg, 29.11.2024
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WEBO GmbH hat das Amtsgericht Ravensburg Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens des Unternehmens angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in Hummelau 3, 88279 Amtzell, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 722403 eingetragen und wird von Geschäftsführer Axel Wittig vertreten.
Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage hat das Gericht um 14:30 Uhr entschieden:
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die WEBO GmbH werden eingestellt, sofern sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind untersagt. - Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch, geschäftsansässig Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Aufgaben umfassen die Überwachung der Geschäftsführung, die Sicherung des Vermögens und die Prüfung der Kostendeckung für das Verfahren. - Verfügungsbeschränkungen:
Die WEBO GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Dies umfasst insbesondere Bankkonten und Außenstände. - Einrichtung von Sonderkonten:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Forderungen einzuziehen und Sonderkonten für die Insolvenzmasse zu eröffnen. Diese Konten entsprechen den Vorgaben der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. - Zugang zu Geschäftsräumen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in Geschäftsunterlagen zu nehmen.
Ziel der Maßnahmen
Die gerichtlichen Anordnungen dienen dazu, das Vermögen der WEBO GmbH zu sichern, Gläubigerinteressen zu wahren und die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft umfassend zu prüfen. Es wird auch geprüft, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung können die WEBO GmbH oder ihre Gläubiger binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Ravensburg einlegen.
Amtsgericht Ravensburg
Aktenzeichen: 105 IN 719/24
Datum: 29.11.2024