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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Lebensmittel Manufaktur Pellworm GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 56 IN 402/24
Amtsgericht Flensburg, 02.12.2024

Das Amtsgericht Flensburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lebensmittel Manufaktur Pellworm GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, ansässig in Junkersmitteldeich 24, 25849 Pellworm, und im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter HRB 15981 FL eingetragen, wird von ihrem Geschäftsführer Dr. Norbert Nieszery vertreten. Das Unternehmen wird in dem Verfahren durch die Kanzlei LWS Rechtsanwälte aus Hamburg juristisch begleitet.

Unternehmenshintergrund

Die Lebensmittel Manufaktur Pellworm GmbH ist bekannt für die Herstellung und Vermarktung regionaler Spezialitäten. Das Unternehmen hat sich in der nordfriesischen Region etabliert, kämpft jedoch mit wirtschaftlichen Herausforderungen, die zu einem Insolvenzantrag führten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Elisabeth Roggenhofer aus Deggendorf bestellt. Sie ist über ihre Kanzlei in der Bahnhofstraße 57, 94469 Deggendorf, erreichbar. Ihre Aufgaben umfassen die Sicherung und Verwaltung der Vermögenswerte des Unternehmens sowie die Prüfung der wirtschaftlichen Gesamtlage.

Gerichtliche Anordnungen

Das Gericht hat umfangreiche Maßnahmen gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) beschlossen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Die Lebensmittel Manufaktur Pellworm GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin verfügen.
  2. Einziehung von Forderungen:
    Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, Außenstände der Schuldnerin einzuziehen und die Mittel auf einem Treuhandkonto zu sichern.
  3. Sicherung der Insolvenzmasse:
    Alle Maßnahmen sollen verhindern, dass sich die Vermögenslage der Schuldnerin weiter verschlechtert.
  4. Verbot von Zahlungen:
    Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.

Ziel der Maßnahmen

Die gerichtlichen Anordnungen sollen die wirtschaftliche Substanz der Lebensmittel Manufaktur Pellworm GmbH erhalten und den Weg für eine geordnete Sanierung oder Abwicklung ebnen. Eine umfassende Prüfung wird klären, ob das Unternehmen langfristig fortgeführt werden kann.

Rechtsmittel

Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, innerhalb einer zweiwöchigen Frist Beschwerde einzulegen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Flensburg eingesehen werden.

Amtsgericht Flensburg
Aktenzeichen: 56 IN 402/24
Datum: 02.12.2024

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