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Vorläufige Insolvenzverwaltung für BD Bauservice UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1 IN 188/24
Amtsgericht Kaiserslautern, 02.12.2024

Das Amtsgericht Kaiserslautern hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der BD Bauservice UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Bezirksamtsstraße 3, 67806 Rockenhausen, bedeutende Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRB 33804, steht nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.

Unternehmenshintergrund

Die BD Bauservice UG ist ein regional tätiges Unternehmen, das Dienstleistungen im Bereich Bau und Handwerk anbietet. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten wurde ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, um eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung einzuleiten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Am 2. Dezember 2024, um 11:20 Uhr, wurde Rechtsanwalt Christian Closhen aus Bad Kreuznach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit seiner Kanzlei in der Goebenstraße 11, 55543 Bad Kreuznach, ist er für die Sicherung und Verwaltung der Vermögenswerte der Schuldnerin verantwortlich. Herr Closhen ist für Anfragen telefonisch, per Fax oder E-Mail erreichbar.

Gerichtliche Anordnungen

Das Gericht hat umfassende Maßnahmen gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) erlassen, um die Insolvenzmasse zu schützen und die Gläubigerinteressen zu wahren:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der BD Bauservice UG über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Überwachung und Sicherung:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, die finanziellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens zu überwachen und sicherzustellen, dass die Vermögenswerte im Interesse der Gläubiger erhalten bleiben.
  3. Einziehung von Forderungen:
    Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin können vom vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen und verwaltet werden.

Ziel der Maßnahmen

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient der Sicherung der Vermögenswerte der BD Bauservice UG. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen geprüft, ob eine Restrukturierung möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.

Für die Gläubiger stellt diese Maßnahme eine transparente Grundlage dar, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Schuldnerin bleibt bis auf Weiteres unter der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Der vollständige Beschluss mit weiteren Details und der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kaiserslautern eingesehen werden.

Amtsgericht Kaiserslautern
Aktenzeichen: 1 IN 188/24
Datum: 02.12.2024

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