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Insolvenzverfahren: Sicherungsmaßnahmen für die iQFW Akademie UG & Co. KG aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 99 IN 229/24

Das Amtsgericht Bonn hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der iQFW Akademie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, eingetragen unter HRA 8616, durch Beschluss vom 03. Dezember 2024 die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Hintergrund des Verfahrens

Die iQFW Akademie UG & Co. KG, ansässig in der Königswinterer Straße 29, 53227 Bonn, war früher unter der Adresse Berghovener Straße 13 a und Pfaffenweg 15, 53227 Bonn, sowie unter dem Namen MN Sicherheit UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG bekannt. Sie wird gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die MN Sicherheit Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch ihren Geschäftsführer Michael Neifer, Ernststraße 34, 53227 Bonn.

Am 24. Oktober 2024 hatte das Amtsgericht Bonn Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um die Vermögenslage des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schützen. Diese Maßnahmen wurden nun durch den aktuellen Beschluss aufgehoben.

Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen

Mit dem Beschluss vom 03. Dezember 2024 hat das Insolvenzgericht festgestellt, dass die am 24. Oktober 2024 verfügten Maßnahmen nicht länger erforderlich sind. Details zu den Gründen der Aufhebung wurden in der öffentlichen Bekanntmachung nicht näher erläutert, könnten jedoch auf einer Neubewertung der Vermögensverhältnisse des Unternehmens basieren.

Bedeutung der Entscheidung

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen könnte darauf hindeuten, dass:

  1. Eine ausreichende Vermögensdeckung vorliegt: Das Unternehmen ist möglicherweise in der Lage, die Verfahrenskosten und etwaige Verpflichtungen aus eigener Kraft zu erfüllen.
  2. Das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird: Dies wäre ein Hinweis darauf, dass die wirtschaftliche Situation der iQFW Akademie UG & Co. KG nicht den Kriterien für eine Insolvenz entspricht.
  3. Eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird: Alternativ könnte eine außergerichtliche Lösung zwischen den Gläubigern und dem Unternehmen verhandelt werden.

Weitere Schritte

Betroffene Gläubiger und Interessenten werden aufgefordert, die weitere Entwicklung des Verfahrens genau zu beobachten. Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen entbindet das Unternehmen jedoch nicht von seiner Verantwortung, bestehende Verpflichtungen zu erfüllen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb der gesetzlichen Fristen Rechtsmittel eingelegt werden. Weitere Informationen hierzu können direkt beim Amtsgericht Bonn eingeholt werden.


Amtsgericht Bonn – Insolvenzgericht – 03.12.2024

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