Aktenzeichen: 67h IN 329/24
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der TUMILO GmbH, ansässig am Wandalenweg 26, 20097 Hamburg, hat das Amtsgericht Hamburg mit Beschluss vom 02. Dezember 2024 die am 21. November 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Das Unternehmen, das als Netzwerk-Agentur tätig ist, wird von den Geschäftsführern Benjamin Neugebauer und Christopher Mönig vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134022 eingetragen.
Hintergrund des Verfahrens
Die TUMILO GmbH hatte ein Insolvenzeröffnungsverfahren beantragt, woraufhin das Amtsgericht Hamburg zunächst Sicherungsmaßnahmen angeordnet hatte, um die Vermögenswerte des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu schützen. Diese Maßnahmen wurden nun aufgehoben.
Bedeutung der Entscheidung
Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen deutet darauf hin, dass eine Neubewertung der wirtschaftlichen Situation der TUMILO GmbH vorgenommen wurde. Mögliche Gründe könnten sein:
- Entfall der Erfordernis: Es wurde festgestellt, dass keine Gefahr nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage besteht.
- Alternativer Lösungsweg: Das Unternehmen könnte eine Einigung mit Gläubigern angestrebt haben, die eine Fortsetzung des Verfahrens obsolet macht.
- Nicht-Eröffnung des Verfahrens: Es besteht möglicherweise kein ausreichender Grund für die Insolvenzeröffnung.
Weitere Schritte
Die TUMILO GmbH hat nun die Möglichkeit, ihre weitere wirtschaftliche Situation eigenständig zu regeln. Gläubiger und betroffene Parteien werden gebeten, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen. Sollte das Insolvenzverfahren dennoch eröffnet werden, wird dies durch das Amtsgericht Hamburg öffentlich bekannt gegeben.
Einsichtnahme und Rechtsmittel
Der Beschluss vom 02. Dezember 2024 kann während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg eingesehen werden. Rechtsmittel gegen die Entscheidung sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht – 02.12.2024