Aktenzeichen: 6 IN 30/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SulServ GmbH, mit Sitz in der Königsteiner Straße 26B, 65812 Bad Soden am Taunus, sowie einer weiteren Adresse in der Nordstraße 37, 26919 Brake, hat das Amtsgericht Nordenham am 02. Dezember 2024 um 16:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 109908 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Ernst Peter Kohler, wohnhaft in Schindellegi, Schweiz, vertreten.
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
Im Rahmen des Verfahrens hat das Gericht folgende Schritte verfügt:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der SulServ GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies dient der Sicherung der Insolvenzmasse und dem Schutz der Gläubigerinteressen.
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, mit Kanzlei in der Katharinenstraße 5, 28195 Bremen, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 0421/3227390 erreichbar. Seine Aufgaben umfassen die Überwachung und Sicherung des Vermögens der SulServ GmbH.
- Zahlungsanweisung an Drittschuldner: Die Schuldner der SulServ GmbH werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung der Anordnung des Gerichts und ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Hintergrund und Ausblick
Die SulServ GmbH bietet Dienstleistungen in einem breiten Spektrum an und steht aufgrund finanzieller Schwierigkeiten vor der möglichen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung zielt darauf ab, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu prüfen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird im nächsten Schritt die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft bewerten und feststellen, ob das Vermögen ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung des Amtsgerichts Nordenham kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen durch die SulServ GmbH selbst oder durch ihre Gläubiger mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Nordenham, Bahnhofstraße 56, 26954 Nordenham, einzulegen. Eine elektronische Einreichung über das Gerichts- und Verwaltungspostfach (govello-1270799934417-000214126) ist ebenfalls möglich.
Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses bzw. der Verkündung. Falls die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgte, beginnt die Frist mit Ablauf von zwei Tagen nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde muss von einem Bevollmächtigten oder der anfechtenden Partei unterschrieben sein und eine Begründung enthalten.
Einsichtnahme in den Beschluss
Der vollständige Beschluss kann während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Nordenham – Insolvenzgericht – 02. Dezember 2024