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Insolvenzantrag der MD-Sachwertpartner GmbH: Vorläufige Maßnahmen angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36m IN 5150/24

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 02. Dezember 2024 im Rahmen eines Insolvenzantrags der MD-Sachwertpartner GmbH, ansässig in der Regattastraße 171, 12527 Berlin, mehrere Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens des Unternehmens angeordnet. Die Gesellschaft, tätig im Bereich Firmendienstleistungen, Immobilienmaklertätigkeiten sowie nach § 34 c, d und f GewO, wird von der Geschäftsführerin Nancy Elz vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 234007 eingetragen.

Anordnung von Sicherungsmaßnahmen

Um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage bis zur Entscheidung über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern, wurden gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen getroffen:

  1. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Alle Zwangsvollstreckungen, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen gegen die Schuldnerin, werden untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  2. Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin:
    Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, wurde zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
  3. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über Vermögenswerte sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Aufgaben und Befugnisse der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Dr. Petra Hilgers wurde beauftragt, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und zu überwachen. Zudem prüft sie, ob das Vermögen ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Ihre Befugnisse umfassen:

  • Übernahme der Kontrolle über Bankkonten und Außenstände: Die Schuldnerin darf nicht mehr über ihre Bankkonten verfügen; diese Befugnisse liegen nun bei der Insolvenzverwalterin. Sie ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Eröffnung von Sonderkonten: Sie kann Sonderkonten eröffnen und diese im Rahmen ihrer Funktion verwalten, gemäß den relevanten Urteilen des Bundesgerichtshofs.
  • Einsichtsrechte: Sie hat das Recht, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in Geschäftspapiere zu verlangen.
  • Kommunikation mit Drittschuldnern: Dritte, die der Schuldnerin gegenüber Zahlungsverpflichtungen haben, dürfen diese nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten.

Hintergrund des Verfahrens

Die MD-Sachwertpartner GmbH beantragte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen. Die getroffenen Maßnahmen dienen der Sicherung der Insolvenzmasse und sollen sicherstellen, dass eine geordnete Abwicklung oder eine mögliche Sanierung durchgeführt werden kann.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung oder der Zustellung des Beschlusses (§ 9 InsO). Elektronische Rechtsbehelfe müssen über die hierfür vorgesehenen sicheren Kanäle eingereicht werden; eine einfache E-Mail genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.


Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 02.12.2024

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