Aktenzeichen: 105 IN 715/24
Das Amtsgericht Ravensburg hat im Rahmen eines Insolvenzantrags der Brul-Bau GmbH, Talblick 9/2, 88499 Riedlingen, durch Beschluss vom 03. Dezember 2024 wichtige Maßnahmen zur Sicherung des schuldnerischen Vermögens angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch den Liquidator Michael Brul, hatte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt. Das Registergericht Ulm führt die Gesellschaft unter der Nummer HRB 739804.
Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
Zur Verhinderung nachteiliger Vermögensveränderungen wurde folgendes beschlossen:
- Zwangsvollstreckungsstopp: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden ausgesetzt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögenswerte (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
- Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Rechtsanwalt Dr. Volker von Danckelmann, Ziegelländeweg 4, 89077 Ulm, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Seine Aufgaben umfassen die Sicherung und Erhaltung des Vermögens der Schuldnerin sowie die Prüfung der Deckung der Verfahrenskosten (§§ 21, 22 InsO). - Übernahme der Verwaltungsbefugnis: Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin unterliegen nun der Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters. Dieser ist ermächtigt, Bankguthaben einzuziehen, Gelder entgegenzunehmen und Sonderkonten zu eröffnen.
Pflichten der Schuldnerin und Dritter
Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren. Drittgläubiger der Schuldnerin dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Verwalter leisten. Die betroffenen Banken wurden angewiesen, dem vorläufigen Verwalter Auskünfte zu erteilen.
Prüfauftrag des Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde beauftragt, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu bewerten und die Erfolgsaussichten für eine Fortführung des Unternehmens zu untersuchen. Diese Prüfung ist entscheidend für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Rechtsbehelfe
Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Ravensburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung oder Zustellung der Entscheidung (§ 9 InsO). Elektronische Einreichungen sind möglich, jedoch nicht per E-Mail.
Hintergrund
Die Brul-Bau GmbH sieht sich mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, die eine Insolvenz unvermeidlich machen könnten. Der eingesetzte vorläufige Verwalter wird nun klären, ob eine Sanierung möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.
Mit dieser Entscheidung unterstreicht das Insolvenzgericht die Bedeutung des Schutzes von Gläubigerinteressen und die Wahrung der ordnungsgemäßen Abwicklung insolvenzbedrohter Unternehmen.