Die Finaport (Liechtenstein) AG mit Sitz in Ruggell hat per 29. November 2024 ihre Tätigkeit als Vermögensverwaltungsgesellschaft offiziell beendet. In einem Schreiben an die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erklärte das Unternehmen seinen Verzicht auf die am 20. Juli 2017 erteilte Bewilligung zur Ausübung dieser Tätigkeit.
Infolge dieses Verzichts stellte die FMA gemäß Art. 30 Abs. 1 Bst. b des Gesetzes über Vermögensverwaltungsgesellschaften (VVG) das Erlöschen der Bewilligung mit Wirkung zum 29. November 2024 fest. Dies bedeutet, dass die Finaport (Liechtenstein) AG ab diesem Datum nicht mehr berechtigt ist, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG anzubieten oder zu vermitteln.
Die Entscheidung markiert einen klaren Einschnitt für das Unternehmen, das sich über mehrere Jahre als Anbieter von Vermögensverwaltungsdienstleistungen etabliert hatte. Über die Gründe für den Verzicht wurde nichts bekannt, doch könnte dies Teil einer strategischen Neuausrichtung oder einer freiwilligen Konsolidierung im zunehmend regulierten Finanzmarkt sein.
Die Aufhebung der Lizenz unterstreicht zudem die strengen Vorgaben und die klare Zuständigkeit der FMA bei der Überwachung und Regulierung des Finanzmarkts in Liechtenstein. Unternehmen, die nicht länger die Anforderungen erfüllen oder freiwillig auf ihre Bewilligung verzichten, scheiden aus diesem Sektor aus, was zur Wahrung eines stabilen und transparenten Finanzsystems beiträgt.