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Berichtigung im Insolvenzantrag der SOLARMAX GmbH: Fehler in der Vertretung korrigiert

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 364/24

Im laufenden Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SOLARMAX GmbH, Greisbacherstraße 6, 89331 Burgau, hat das Amtsgericht Neu-Ulm am 02. Dezember 2024 eine Berichtigung des ursprünglichen Beschlusses vom 29. November 2024 vorgenommen. Die Schuldnerin wird durch ihren Geschäftsführer Matthias Heinrich Bohner vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter HRB 16380 eingetragen.

Korrektur des Rubrums

Der ursprüngliche Beschluss enthielt fälschlicherweise den Passus, dass die Schuldnerin im Verfahren durch die Kanzlei Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB aus München, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wolfram Desch, vertreten werde. Dieser Abschnitt wurde im aktuellen Beschluss ersatzlos gestrichen, da es sich hierbei um einen Datenübertragungsfehler handelte.

Hintergrund

Die SOLARMAX GmbH hatte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt. Im Rahmen der Bearbeitung des Antrags war jedoch irrtümlich eine Vertretung durch die genannte Kanzlei und den genannten Anwalt aufgenommen worden. Tatsächlich wird die Schuldnerin in diesem Verfahren nicht durch diese Rechtsvertretung vertreten.

Bedeutung der Berichtigung

Diese Berichtigung stellt sicher, dass das Verfahren auf Grundlage der korrekten Daten geführt wird und keine Missverständnisse hinsichtlich der Vertretung der Schuldnerin entstehen. Die Korrektur verdeutlicht die Sorgfalt des Insolvenzgerichts bei der Behandlung sensibler Verfahren und die Bedeutung einer genauen Dokumentation.

Ausblick

Die weiteren Schritte im Verfahren hängen nun von der Prüfung der finanziellen Lage der SOLARMAX GmbH ab. Ziel wird es sein, entweder eine geordnete Abwicklung oder eine Sanierung des Unternehmens anzustreben, falls dies wirtschaftlich tragfähig erscheint.


Amtsgericht Neu-Ulm – Insolvenzgericht – 02.12.2024

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