Aktenzeichen: 7 IN 131/24
Amtsgericht Mayen, 29.11.2024
Das Amtsgericht Mayen hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Immo Palatium GmbH wichtige Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte beschlossen. Die Gesellschaft mit Sitz in Am Bahnhof 3, 56743 Mendig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 28166, wird durch ihren Geschäftsführer Wladyslaw Szlachetka vertreten.
Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Am 29. November 2024, um 12:30 Uhr, wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Immo Palatium GmbH angeordnet. Rechtsanwältin Christine Frosch, mit Kanzleisitz am Simeonstiftplatz 1, 54290 Trier, wurde zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Frau Frosch ist erreichbar unter den angegebenen Kontaktdaten, um das Verfahren transparent und professionell zu begleiten.
Gerichtliche Anordnungen
Das Amtsgericht hat umfassende Maßnahmen nach den Vorschriften der Insolvenzordnung (§§ 21 und 23 InsO) erlassen, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu stabilisieren und eine geordnete Abwicklung zu gewährleisten:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die Immo Palatium GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin verfügen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Insolvenzmasse. - Leistungsaufforderung an Drittschuldner:
Die Schuldner der Immo Palatium GmbH wurden angewiesen, ihre Leistungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu erbringen. Zahlungen an die Schuldnerin sind untersagt und nur noch an die Insolvenzverwalterin zulässig. - Prüfung der wirtschaftlichen Lage:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird die wirtschaftlichen Verhältnisse der Immo Palatium GmbH analysieren und Maßnahmen ergreifen, um das Verfahren effizient zu gestalten.
Bedeutung des Beschlusses
Die angeordneten Maßnahmen schaffen die Grundlage für eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Ziel ist es, die Vermögenswerte der Immo Palatium GmbH zu sichern und eine möglichst umfassende Befriedigung der Gläubigerinteressen zu gewährleisten. Die Bestellung einer erfahrenen Insolvenzverwalterin wie Christine Frosch bietet den Beteiligten die notwendige Sicherheit in dieser kritischen Phase.
Für Gläubiger und Geschäftspartner besteht die Möglichkeit, ihre Forderungen geltend zu machen. Die weitere Entwicklung des Verfahrens wird zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob die Abwicklung unvermeidbar bleibt.
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen: 7 IN 131/24
Datum: 29.11.2024