Aktenzeichen: 51 IN 174/24
Amtsgericht Eutin, 02.12.2024
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Windsport Verwaltungs GmbH & Co. KG, Gertrudenthaler Straße 1, 23769 Fehmarn, hat das Amtsgericht Eutin entscheidende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens getroffen. Das Unternehmen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Windsport Verwaltungs GmbH und deren Geschäftsführer Matthias Oelerich, steht nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.
Gerichtliche Anordnung zur Vermögenssicherung
Am 02.12.2024 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO um 14:30 Uhr angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine Verschlechterung der Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber, Schwedenkai 1, 24103 Kiel, ernannt. Seine Aufgaben umfassen:
- Überwachung der Verfügungen der Schuldnerin: Die Windsport Verwaltungs GmbH & Co. KG darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögensgegenstände verfügen.
- Einziehung von Außenständen: Forderungen dürfen ausschließlich durch den vorläufigen Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.
Ziel der Maßnahmen
Die gerichtlichen Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Vermögenswerte der Windsport Verwaltungs GmbH & Co. KG zu sichern und eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens zu ermöglichen. Diese Maßnahmen gewährleisten den Schutz der Gläubigerinteressen und bereiten die Grundlage für eine mögliche Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Eutin, Jungfernstieg 3, 23701 Eutin, eingereicht werden. Weitere Details zur Einlegung von Rechtsmitteln und zur elektronischen Kommunikation sind in der Rechtsmittelbelehrung enthalten.
Amtsgericht Eutin
Aktenzeichen: 51 IN 174/24
Datum: 02.12.2024