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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die TCP Automaten GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 14 IN 226/24
Amtsgericht Montabaur, 29.11.2024

Das Amtsgericht Montabaur hat am 29. November 2024 um 09:30 Uhr im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Verwaltung des Vermögens der TCP Automaten GmbH angeordnet. Die Antragstellerin, mit Sitz in der Langenbacher Straße 21, 56470 Bad Marienberg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 23563 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Peter Scheuerling vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller bestellt. Die renommierte Kanzlei mit Sitz in der Molzbergstraße 1, 57518 Betzdorf, wird nun die Vermögensverwaltung der Schuldnerin übernehmen. Dr. Ortmüller ist telefonisch, per Fax oder E-Mail unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar.

Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Das Gericht hat entschieden, dass Verfügungen der TCP Automaten GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies stellt sicher, dass das Vermögen der Antragstellerin vor möglichen nachteiligen Veränderungen geschützt wird.

Zusätzlich wurden die Schuldner der TCP Automaten GmbH ausdrücklich angewiesen, Zahlungen oder andere Leistungen nur noch unter Berücksichtigung der gerichtlichen Anordnung zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Insolvenzmasse zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten.

Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Antragstellerin hat die Möglichkeit, die Entscheidung mittels sofortiger Beschwerde anzufechten. Zudem steht auch den Gläubigern das Recht zu, Beschwerde einzulegen, insbesondere wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit rügen wollen (Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848).

Die Beschwerde muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Montabaur eingereicht werden. Die genauen Modalitäten zur Einlegung und Fristwahrung sind in der Rechtsmittelbelehrung geregelt.

Datenschutzhinweise

Die Datenschutzerklärung des Gerichts steht auf der offiziellen Website zur Verfügung und kann auf Wunsch auch in Papierform angefordert werden.

Amtsgericht Montabaur
Aktenzeichen: 14 IN 226/24
Datum: 29.11.2024

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