Aktenzeichen: 2 IN 180/24
Amtsgericht Memmingen, 22.11.2024
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schloss Fellheim altershorizonte GmbH, mit Sitz in der Ulmer Straße 6, 87748 Fellheim, hat das Amtsgericht Memmingen entscheidende Maßnahmen getroffen. Das Unternehmen, das als Betreiber einer Pflegeeinrichtung tätig ist, wird durch den Geschäftsführer Daniel Diehl vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter der Nummer HRB 14915 eingetragen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Am 22. November 2024 um 12:00 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Rechtsanwalt Dr. Matthias Hofmann, Unterer Anger 3, 80331 München, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Dr. Hofmann ist ermächtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen sowie Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen. Zudem hat die Schuldnerin alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens
Zur Wahrung der Interessen der Gläubiger wurden folgende Maßnahmen gemäß § 21 InsO angeordnet:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schloss Fellheim altershorizonte GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. - Zwangsvollstreckungsstopp:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, ausgenommen unbewegliche Gegenstände, wurden untersagt bzw. vorläufig eingestellt. - Befugnisse des Insolvenzverwalters:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt:- die Kassenführung zu übernehmen,
- ein Sonderkonto für Insolvenzverwalter zu eröffnen,
- Verbindlichkeiten gegenüber Versorgungsunternehmen (z. B. Strom, Wasser, Telefon) einzugehen,
- die Vorfinanzierung von Insolvenzgeld für die Arbeitnehmer durchzuführen.
- Einziehung von Forderungen:
Dr. Hofmann ist befugt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Bedeutung der Entscheidung
Die angeordneten Maßnahmen dienen der Sicherung der Insolvenzmasse und schaffen die Voraussetzungen für eine geordnete Fortführung des Verfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken, und erste Maßnahmen zur Stabilisierung des Geschäftsbetriebs einleiten. Für die Pflegeeinrichtung und deren Beschäftigte könnte dies den Weg für eine mögliche Restrukturierung oder Fortführung des Betriebs ebnen.
Amtsgericht Memmingen
Aktenzeichen: 2 IN 180/24