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Vorläufige Insolvenzverwaltung für COGITANDA Managed Services GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70a IN 365/24
Amtsgericht Köln, 29.11.2024

Das Amtsgericht Köln hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der COGITANDA Managed Services GmbH umfassende Maßnahmen zur Vermögenssicherung beschlossen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 25879, hat ihren Sitz in der Dürener Str. 401 B, 50858 Köln, mit einer früheren Anschrift in Altenahr. Sie wird durch mehrere Geschäftsführer vertreten: Christian Sagawe, Jens Lison, Nicolai Wojciechowski, Alain Bianco und Peter Kormos.

Unternehmensprofil

Die COGITANDA Managed Services GmbH ist spezialisiert auf IT-Dienstleistungen und digitale Managed Services. Sie unterstützt Unternehmen bei der Verwaltung und Optimierung komplexer IT-Infrastrukturen und hat sich in diesem Bereich einen Namen gemacht. Die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen haben jedoch zu einem Insolvenzantrag geführt.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Am 29. November 2024, um 12:47 Uhr, wurde Rechtsanwalt Philip Schober, mit Kanzleisitz in der Widdersdorfer Str. 190, 50825 Köln, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Herr Schober übernimmt die Verantwortung, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und eine professionelle Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten. Für Rückfragen und weitere Informationen ist er über die angegebenen Kontaktdaten erreichbar.

Gerichtliche Anordnungen

Das Gericht hat folgende Maßnahmen gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) erlassen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies schützt die Insolvenzmasse vor möglichen Verlusten.
  2. Einziehung von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten. Zahlungen an die Schuldnerin durch Drittschuldner sind untersagt.
  3. Aufforderung an Drittschuldner:
    Drittschuldner wurden angewiesen, sämtliche Zahlungen nur noch unter Beachtung der Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Bedeutung der Maßnahmen

Die gerichtlichen Anordnungen dienen der Sicherung der Vermögenswerte und der geordneten Fortführung des Verfahrens. Die Bestellung eines erfahrenen Insolvenzverwalters wie Philip Schober stellt sicher, dass die Gläubigerinteressen gewahrt und mögliche Sanierungsoptionen geprüft werden können.

Für die COGITANDA Managed Services GmbH und ihre Geschäftspartner beginnt damit eine Phase der Neuorientierung, deren Ziel es ist, eine Lösung für die wirtschaftliche Krise des Unternehmens zu finden. Ob eine Restrukturierung oder Abwicklung erfolgt, wird im weiteren Verlauf des Verfahrens entschieden.

Amtsgericht Köln
Aktenzeichen: 70a IN 365/24
Datum: 29.11.2024

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