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Schlussphase im Insolvenzverfahren der „ARARAT“ Film und Grund GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1 IN 1245/17
Amtsgericht Mannheim, 28.11.2024

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der „ARARAT“ Film und Grund GmbH, mit Sitz in der Wimpfener Str. 12, 68259 Mannheim, befindet sich in seiner finalen Phase. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 724781, wird von Geschäftsführer Peter Sonnewald vertreten. Rechtsanwalt Dr. Albert Kitzler aus Berlin begleitet das Verfahren als Verfahrensbevollmächtigter.

Durchführung des Schlusstermins

Das Amtsgericht Mannheim hat beschlossen, den gesetzlich vorgeschriebenen Schlusstermin gemäß § 197 der Insolvenzordnung (InsO) im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Diese Phase umfasst:

  1. Prüfung der Schlussrechnung:
    Der Insolvenzverwalter legt eine detaillierte Schlussrechnung vor, die die Verwendung der Insolvenzmasse dokumentiert.
  2. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis:
    Insolvenzgläubiger haben die Möglichkeit, schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben.

Alle Beteiligten können ihre Stellungnahmen und Einwendungen bis einschließlich 23. Januar 2025 schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mannheim einreichen. Verspätet eingereichte Stellungnahmen bleiben unberücksichtigt.

Zustimmung zur Schlussverteilung

Das Gericht hat der Durchführung der Schlussverteilung nach § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Dies bedeutet, dass die verbleibende Insolvenzmasse – nach Abzug der Verfahrenskosten – an die Gläubiger verteilt wird. Die Unterlagen zur Rechnungslegung können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.

Bedeutung der Entscheidung

Mit der Einleitung des schriftlichen Schlusstermins erreicht das Insolvenzverfahren einen entscheidenden Abschluss. Für die Gläubiger bedeutet dies die letzte Möglichkeit, ihre Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls Einwendungen zu erheben. Die Durchführung des Verfahrens im schriftlichen Verfahren sorgt für Effizienz und Transparenz.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG eingelegt werden. Diese ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Mannheim einzureichen. Weitere Details zur elektronischen Einreichung von Rechtsbehelfen sind auf der Website der Justiz beschrieben.

Mit der Schlussverteilung wird das Verfahren über das Vermögen der „ARARAT“ Film und Grund GmbH voraussichtlich beendet, sofern keine gravierenden Einwendungen vorliegen.

Amtsgericht Mannheim
Aktenzeichen: 1 IN 1245/17
Datum: 28.11.2024

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