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Insolvenzverfahren über die Wolfgang Hoepfner Trockenbau GmbH: Vorläufige Maßnahmen angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67h IN 364/24
Amtsgericht Hamburg, 29.11.2024

Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Wolfgang Hoepfner Trockenbau GmbH entscheidende Maßnahmen getroffen, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Fortführung des Verfahrens zu gewährleisten. Die Gesellschaft mit Sitz in der Nordmarkstraße 86, 22047 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 67734 eingetragen und wird von Frau Jutta Hanna Hoepfner als Geschäftsführerin vertreten.

Geschäftsbereich der Schuldnerin

Die Wolfgang Hoepfner Trockenbau GmbH ist spezialisiert auf Handwerksarbeiten im Bereich Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierungen. Besonders bekannt ist das Unternehmen für den Einbau industriell vorgefertigter Decken und Wände, eine wesentliche Teiltätigkeit in der Bau- und Sanierungsbranche.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Am 29. November 2024 um 14:16 Uhr wurde Rechtsanwältin Friederike Kirch-Heim zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Mit ihrer Kanzlei am Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, übernimmt sie die Aufgabe, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und das Verfahren professionell zu begleiten.

Gerichtliche Anordnungen

Zur Wahrung der Gläubigerinteressen und zur Sicherung der Insolvenzmasse hat das Gericht umfassende Maßnahmen gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) erlassen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Wolfgang Hoepfner Trockenbau GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
  2. Einziehung von Forderungen:
    Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner wurden angewiesen, ausschließlich unter Berücksichtigung dieser Anordnung zu leisten.
  3. Zwangsvollstreckungsstopp:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, ausgenommen unbewegliche Gegenstände, sind untersagt oder vorläufig eingestellt. Dies soll die Insolvenzmasse vor weiteren Belastungen schützen.

Bedeutung der Anordnungen

Die gerichtlichen Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die finanzielle Situation des Unternehmens zu stabilisieren und eine geregelte Abwicklung des Insolvenzverfahrens sicherzustellen. Die Bestellung von Rechtsanwältin Friederike Kirch-Heim als erfahrene Insolvenzverwalterin gewährleistet eine transparente und fachkundige Bearbeitung des Verfahrens. Für die Gläubiger besteht nun die Möglichkeit, ihre Forderungen geltend zu machen und auf eine faire Verteilung der Mittel zu hoffen.

Die weitere Entwicklung des Verfahrens bleibt abzuwarten, insbesondere ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine Abwicklung der einzige Weg bleibt.

Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen: 67h IN 364/24
Datum: 29.11.2024

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