Aktenzeichen: IN 1127/24
Amtsgericht Augsburg, 29.11.2024
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nodo Metall GmbH, ansässig in der Albert-Einstein-Straße 1, 86830 Schwabmünchen, hat das Amtsgericht Augsburg am 29. November 2024 entscheidende Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin angeordnet. Die GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Reinhardt Michael, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter der Nummer HRB 39639 eingetragen.
Unternehmensprofil
Die Nodo Metall GmbH ist ein etablierter Akteur in der Metallverarbeitung. Das Unternehmen hat sich auf die Fertigung von Spezialkomponenten für Industrie- und Baumaschinen spezialisiert und beliefert zahlreiche Kunden im In- und Ausland. Trotz ihres guten Rufs musste die GmbH aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten einen Insolvenzantrag stellen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zur vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Georg Stemshorn bestellt. Mit Kanzleisitz in der Provinostraße 52, 86153 Augsburg, übernimmt er die Aufgabe, die Vermögenswerte der Nodo Metall GmbH zu sichern und das Verfahren transparent zu begleiten. Für Rückfragen ist die Kanzlei telefonisch, per Fax oder E-Mail erreichbar.
Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Das Gericht hat im Sinne der Gläubiger umfassende Maßnahmen gemäß § 21 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies soll verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen. - Einziehung von Außenständen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, sämtliche Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. - Prüfung der Verfahrenskosten:
Der Insolvenzverwalter wird zudem prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. - Zustellungsbefugnis:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, die notwendigen Zustellungen im Rahmen des Verfahrens durchzuführen, mit Ausnahme der gerichtlichen Entscheidungen, die weiterhin vom Insolvenzgericht zugestellt werden.
Bedeutung der Entscheidung
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird die Basis für eine geordnete Abwicklung des Verfahrens geschaffen. Diese Maßnahme soll nicht nur die Gläubigerinteressen wahren, sondern auch eine mögliche Sanierung oder Restrukturierung des Unternehmens ermöglichen. Die Bestellung eines erfahrenen Insolvenzverwalters wie Rechtsanwalt Georg Stemshorn bietet den Beteiligten die notwendige Sicherheit und Professionalität in dieser schwierigen Phase.
Amtsgericht Augsburg
Aktenzeichen: IN 1127/24
Datum: 29.11.2024