Aktenzeichen: 67c IN 415/24
Amtsgericht Hamburg, 25.11.2024
Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der 123. Landwehr-Osnabrück Projektgesellschaft mbH & Co. KG entscheidende Maßnahmen getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Frauenthal 15, 20149 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts eingetragen und wird durch zwei persönlich haftende Gesellschafterinnen vertreten: die LOOP GmbH, unter der Leitung von Geschäftsführer Hans Rinshofer, sowie die ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Dr. Mark Maurin.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Am 25. November 2024, um 16:57 Uhr, wurde Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Diese Entscheidung stellt den ersten Schritt in einem geordneten Insolvenzverfahren dar, um die Interessen der Gläubiger zu wahren und eine mögliche Sanierung der Gesellschaft zu prüfen.
Anordnungen des Gerichts
Zur Sicherung des Schuldnervermögens und zur Gewährleistung einer geordneten Verfahrensabwicklung hat das Amtsgericht Hamburg folgende Maßnahmen gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme verhindert unkontrollierte Vermögensabflüsse. - Zahlungsverbote:
Den Schuldnern der Gesellschaft wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen wurden sie aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung der Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. - Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. - Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, wurden untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Bedeutung der Maßnahmen
Diese gerichtlichen Anordnungen sind darauf ausgerichtet, das Vermögen der 123. Landwehr-Osnabrück Projektgesellschaft mbH & Co. KG zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu ermöglichen. Die Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz als vorläufiger Insolvenzverwalter gewährleistet eine professionelle Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und potenzieller Sanierungsoptionen.
Die Gläubiger der Gesellschaft werden nun aufgefordert, ihre Forderungen geltend zu machen und die gerichtlichen Anordnungen strikt zu befolgen, um eine gerechte Verteilung der Insolvenzmasse sicherzustellen.
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen: 67c IN 415/24
Datum: 25.11.2024