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Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet: Ziegler Modulbau GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 313/24

Im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Ziegler Modulbau GmbH, Zur Betzenmühle 1, 95703 Plößberg, vertreten durch die Geschäftsführer Kohla Herwig und Ziegler Stefan (Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf., HRB 5860), wurde am 28.11.2024 folgender Beschluss gefasst:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO wird eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Volker Böhm,
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 600 79 161
Telefax: +49 (911) 600 79 10
E-Mail: nbg@schubra.de

Verfügungsbeschränkung:
Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Dies umfasst insbesondere die Einziehung von Außenständen, die ausschließlich auf ein durch den Insolvenzverwalter eingerichtetes Anderkonto erfolgen dürfen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de Beschwerde eingelegt werden.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Weiden i.d. OPf., Ledererstraße 9, 92637 Weiden i.d. OPf., einzureichen. Alternativ kann die Beschwerde als elektronisches Dokument unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen gemäß § 130a ZPO und der Elektronischen-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) eingereicht werden.

Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation finden Sie unter www.justiz.de.

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