Aktenzeichen: 70c IN 244/24
Amtsgericht Köln, 29.11.2024
Das Amtsgericht Köln hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der EVA Solutions Group GmbH, einer im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB270357 eingetragenen Gesellschaft, am 29. November 2024 um 12:08 Uhr wichtige Anordnungen getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Schloßstraße 20, 51429 Bergisch Gladbach, wird gesetzlich durch die Geschäftsführerin Frau Jane Frances Hoffer vertreten.
Bestellungen und Anordnungen im Verfahren
Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, mit Kanzleisitz am Hohenzollernring 72, 50672 Köln, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Mit dieser Entscheidung wurden mehrere Maßnahmen nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) eingeleitet, die den weiteren Verlauf des Verfahrens lenken sollen.
Die wesentlichen Anordnungen umfassen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Dies stellt sicher, dass Vermögenswerte der Gesellschaft im Sinne der Gläubiger geschützt werden. - Zahlungsverbot für Drittschuldner:
Den Schuldnern der EVA Solutions Group GmbH, den sogenannten Drittschuldnern, wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sie angewiesen, sämtliche Leistungen unter Beachtung der Anordnungen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erbringen. - Ermächtigung des Insolvenzverwalters:
Dr. Franz Zilkens wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Damit erhält der Insolvenzverwalter die notwendige Kontrolle über die finanziellen Mittel der Schuldnerin.
Bedeutung der Anordnungen
Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, eine geordnete Fortführung des Verfahrens zu gewährleisten und die Interessen der Gläubiger bestmöglich zu wahren. Durch die Bestellung von Dr. Franz Zilkens wurde ein erfahrener Insolvenzverwalter mit der Aufgabe betraut, die wirtschaftliche Lage der EVA Solutions Group GmbH zu prüfen und entsprechende Schritte für die weitere Abwicklung einzuleiten.
Das Amtsgericht Köln weist darauf hin, dass alle Beteiligten die getroffenen Anordnungen strikt zu befolgen haben, um die rechtlichen Rahmenbedingungen des Verfahrens nicht zu gefährden.
Hintergrund: Die EVA Solutions Group GmbH, mit eingetragenem Sitz in Bergisch Gladbach, steht nunmehr unter gerichtlicher Aufsicht. Die weitere Entwicklung des Verfahrens bleibt mit Spannung zu beobachten, insbesondere im Hinblick auf mögliche Sanierungsmaßnahmen oder die vollständige Abwicklung des Unternehmens.
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen: 70c IN 244/24
Datum: 29.11.2024