Aktenzeichen: 8 IN 196/24
Amtsgericht Lörrach, 29.11.2024
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Löwe & Löwe Wirtschaftswerbung GmbH, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 413261 eingetragenen Gesellschaft, hat das Amtsgericht Lörrach weitere Maßnahmen beschlossen. Die Schuldnerin mit Sitz in Lörrach wird von den Geschäftsführern Philipp Löwe und Markus Schmitz vertreten. Ziel der jüngsten Beschlüsse ist die Sicherstellung des Geschäftsbetriebs während des vorläufigen Insolvenzverfahrens.
Erweiterung der Befugnisse der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Die bereits bestellte vorläufige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Simone Ramminger, Luisenstraße 5, 79539 Lörrach, wurde ermächtigt, verbindliche Entscheidungen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zu treffen. Dies umfasst insbesondere die Möglichkeit, Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 2 InsO zu begründen, um laufende Kosten zu decken. Folgende Punkte wurden konkret geregelt:
- Beauftragung externer Dienstleister:
Notwendige Leistungen können in Auftrag gegeben werden, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. - Lizenzierte Software:
Kosten für die Nutzung von Software, die für den Betrieb erforderlich ist, können übernommen werden. - Betriebskosten:
Zahlungen für Energie, Gas, Wasser, Internet und Telekommunikation sowie Versicherungen dürfen weitergeführt werden. - Mitarbeiterlöhne:
Die Erstellung von Lohnabrechnungen und damit verbundene Zahlungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sichergestellt. - Nutzung von Mietobjekten:
Miet-, Pacht- und Leasingverträge können aufrechterhalten werden, sofern diese notwendig sind. - Sachverständigenbeauftragung:
Die Insolvenzverwalterin kann Experten beauftragen, um das Anlage- und Umlaufvermögen der Schuldnerin zu bewerten.
Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin
Der Geschäftsführung der Schuldnerin wurde untersagt, eigenständige Verträge abzuschließen, die diese Bereiche betreffen. Alle entsprechenden Entscheidungen liegen nun bei der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Dreiseitige Vereinbarungen, bei denen die Schuldnerin eintritt, bleiben jedoch zulässig.
Bedeutung des Beschlusses
Mit diesen Maßnahmen soll der Geschäftsbetrieb der Löwe & Löwe Wirtschaftswerbung GmbH stabilisiert werden, um die Interessen der Gläubiger bestmöglich zu wahren. Die Entscheidung bietet der vorläufigen Insolvenzverwalterin den Handlungsspielraum, notwendige Schritte einzuleiten, um eine geordnete Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens zu ermöglichen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die getroffenen Entscheidungen kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Lörrach oder vor der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts zu erklären. Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung von Rechtsbehelfen sind auf der Webseite der Justiz Baden-Württemberg verfügbar.
Amtsgericht Lörrach
Aktenzeichen: 8 IN 196/24
Datum: 29.11.2024