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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Walter Pfeiffer Heizungsbau GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 1365/24 W-12

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Walter Pfeiffer Heizungsbau GmbH, Friedensstraße 47, 61118 Bad Vilbel, am 29. November 2024 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 71591, wird von Geschäftsführerin Heidrun Pfeiffer vertreten.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel, Raimundstraße 98, 60320 Frankfurt am Main, bestellt. Sie übernimmt die Kontrolle über das Vermögen der Schuldnerin, um die Interessen der Gläubiger zu sichern und die finanzielle Lage der Gesellschaft zu prüfen.

Anordnung zur Sicherung des Vermögens

  • Eingeschränkte Verfügungsmacht: Ab sofort sind Verfügungen der Walter Pfeiffer Heizungsbau GmbH über ihr Vermögen nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
  • Maßnahmen für Drittschuldner: Den Schuldnern der Walter Pfeiffer Heizungsbau GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen ist die vorläufige Insolvenzverwalterin befugt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Ziele der vorläufigen Verwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der Walter Pfeiffer Heizungsbau GmbH vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und Gläubigerinteressen zu wahren. Rechtsanwältin Hövel wird die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft analysieren, um über eine mögliche Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens zu entscheiden.

Kontaktinformationen der Insolvenzverwalterin

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