Aktenzeichen: 514 IN 28/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MediBau GmbH, Hamburger Str. 171, 28205 Bremen, hat das Amtsgericht Bremen am 29. November 2024 um 11:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter der Nummer HRB 32028 HB eingetragen und wird von Geschäftsführer Christoph Weißig vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz, Otto-Lilienthal-Str. 16, 28199 Bremen, bestellt. Die Kontaktmöglichkeiten sind unter Tel.: 0421/515756-0 sowie Fax: 0421/515756-10 verfügbar. Weitere Informationen finden sich auf der Website www.bo-oelb.de.
Eingeschränkte Verfügungsmacht und Maßnahmen
Verfügungen der MediBau GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem wurden die Schuldner der MediBau GmbH angewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Berücksichtigung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass keine Vermögenswerte ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters bewegt werden.
Einsichtnahme und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen eingesehen werden. Die Entscheidung kann durch die Antragstellerin oder Gläubiger innerhalb einer Frist von zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Beschwerden sind beim Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 – 31, 28195 Bremen, oder über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach einzureichen.
Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der MediBau GmbH vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und Gläubigerinteressen zu wahren. Rechtsanwalt Dr. Götz wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens analysieren und mögliche Maßnahmen für eine Restrukturierung oder Abwicklung einleiten. Das Ziel bleibt, eine geordnete Abwicklung der Forderungen und, falls möglich, eine Fortführung des Unternehmens oder einzelner Geschäftsbereiche zu gewährleisten.