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Vorläufige Insolvenzverwaltung für JAB Immobilien Invest GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 302/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der JAB Immobilien Invest GmbH, Klostergasse 6, 95326 Kulmbach, hat das Amtsgericht Bayreuth am 28. November 2024 um 16:00 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bayreuth unter HRB 7929, wird von Geschäftsführerin Anissa Gropp vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Peter Roeger, An der Feuerwache 19, 95445 Bayreuth, bestellt. Er übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die Voraussetzungen für ein mögliches Insolvenzverfahren zu prüfen.

Eingeschränkte Verfügungsmacht und Maßnahmen
Verfügungen der JAB Immobilien Invest GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Zudem wird der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt:

  • Das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen,
  • Kassenbestände einzuziehen,
  • freies Vermögen zu verwerten,
  • Forderungen und Außenstände einzuziehen und auf ein gesondertes Konto zu verwahren.

Anweisungen an Drittschuldner
Schuldner der JAB Immobilien Invest GmbH (Drittschuldner) wurden angewiesen, Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung dieser Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung
Die Schuldnerin und Gläubiger haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bayreuth, Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth einzureichen.

Elektronische Einreichung von Rechtsmitteln
Rechtsmittel können auch elektronisch über sichere Übermittlungswege oder das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Dabei gelten die Vorgaben der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV).

Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die Maßnahme zielt darauf ab, Gläubigerinteressen zu schützen und mögliche Lösungen für die finanzielle Stabilisierung der JAB Immobilien Invest GmbH zu erarbeiten. Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient als Übergang, bis über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens entschieden wird.

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