Aktenzeichen: 2 IN 298/24
Das Amtsgericht Paderborn hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der H. Schlune Baugeschäft GmbH, Berglar 10, 33154 Salzkotten, am 29. November 2024 um 13:28 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter der Nummer HRB 709 eingetragen und wird von Geschäftsführer Heinz-Jürgen Schlune vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld, bestellt. Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen der H. Schlune Baugeschäft GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO).
Anordnungen für Drittschuldner
Den Schuldnern der Gesellschaft (Drittschuldner) wird untersagt, Zahlungen direkt an die H. Schlune Baugeschäft GmbH zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner sind verpflichtet, alle Leistungen unter Berücksichtigung dieser Anordnung zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, wurden untersagt, sofern diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dem Schutz der Vermögenswerte und der Gläubigerinteressen. Rechtsanwalt Dr. Streitbörger wird die finanzielle Situation der H. Schlune Baugeschäft GmbH prüfen und Maßnahmen zur Stabilisierung oder Abwicklung des Unternehmens einleiten. Ziel ist es, eine geordnete Abwicklung der Gläubigerforderungen zu gewährleisten und gegebenenfalls eine Sanierung des Unternehmens zu prüfen.