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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Factorywood GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 65 IN 52/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Factorywood GmbH, Borsigstraße 5-9, 26160 Bad Zwischenahn, hat das Amtsgericht Oldenburg am 29. November 2024 um 12:41 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführerin Yvonne Richter, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 215531 eingetragen.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Waculik, Bürgerfelder Straße 1, 26127 Oldenburg, bestellt. Ab sofort sind Verfügungen der Factorywood GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dieser wurde zudem ermächtigt, die finanziellen Angelegenheiten der Gesellschaft zu verwalten.

Zahlungsverbot für Drittschuldner
Schuldner der Factorywood GmbH (Drittschuldner) wurden angewiesen, nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Damit wird sichergestellt, dass sämtliche finanziellen Transaktionen unter der Aufsicht des Insolvenzverwalters erfolgen.

Einsichtnahme und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Oldenburg eingesehen werden. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Oldenburg, Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg, Beschwerde einlegen. Diese Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Alternativ kann die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, in diesem Fall beginnt die Frist zwei Tage nach Veröffentlichung.

Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Für die Fristwahrung ist der Eingang beim Amtsgericht Oldenburg entscheidend. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei oder ihrem Bevollmächtigten unterzeichnet sein.

Datenschutz und weitere Hinweise
Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 DSGVO sind auf der Website des Amtsgerichts Oldenburg unter Datenschutzerklärung einsehbar. Auf Wunsch wird die Datenschutzerklärung auch in gedruckter Form zur Verfügung gestellt.

Ausblick
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Stabilisierung des Unternehmens und der Sicherung von Vermögenswerten. Rechtsanwalt Waculik wird nun die wirtschaftliche Situation der Factorywood GmbH prüfen, bevor über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens entschieden wird. Ziel bleibt eine geregelte Bearbeitung der Gläubigerforderungen und, wenn möglich, eine Sanierung oder Teilweiterführung des Unternehmens.

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