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Interview mit Rechtsanwältin Bontschev: Neue BaFin-Vorgaben zur Geldwäscheprävention

webandi (CC0), Pixabay

Interviewer: Frau Bontschev, die BaFin hat gemeinsam mit der FIU eine Orientierungshilfe für Verdachtsmeldungen veröffentlicht und die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz aktualisiert. Was bedeutet das für Unternehmen, die unter das Geldwäschegesetz fallen?

Rechtsanwältin Bontschev: Diese Neuerungen sind ein bedeutender Schritt in Richtung einer stärkeren Geldwäscheprävention. Für verpflichtete Unternehmen – wie Banken, Versicherungen, Immobilienmakler oder Anbieter von Kryptowährungen – bieten die neuen Vorgaben klare Anweisungen. Besonders bei Verdachtsmeldungen wird deutlicher geregelt, wann und wie solche Meldungen zu erfolgen haben. Das reduziert die Rechtsunsicherheit und ermöglicht es Unternehmen, ihre Compliance-Prozesse gezielt weiterzuentwickeln.

Interviewer: Können Sie erläutern, wie die Orientierungshilfe die Praxis der Verdachtsmeldungen verändert?

Rechtsanwältin Bontschev: Die Orientierungshilfe liefert konkrete Hinweise zu auffälligen Mustern und Verhaltensweisen, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten könnten. Beispielsweise könnten ungewöhnlich hohe Bargeldtransaktionen oder undurchsichtige Geschäftspartner Konstellationen darstellen, die eine Verdachtsmeldung erfordern. Mit der Orientierungshilfe werden Unternehmen besser in die Lage versetzt, solche Auffälligkeiten zu erkennen und rechtzeitig zu melden. Gleichzeitig bietet sie Schutz, da sie den Rahmen für angemessenes Verhalten klar absteckt.

Interviewer: Was passiert, wenn Unternehmen diese Vorgaben nicht einhalten?

Rechtsanwältin Bontschev: Das kann gravierende Konsequenzen haben. Unternehmen, die beispielsweise Verdachtsmeldungen unterlassen, obwohl klare Anhaltspunkte vorliegen, setzen sich erheblichen rechtlichen Risiken aus. Dazu gehören Bußgelder, die durch die BaFin verhängt werden können, sowie strafrechtliche Konsequenzen für verantwortliche Personen. In schwerwiegenden Fällen kann die BaFin sogar die Lizenz eines Unternehmens entziehen. Ein weiterer Punkt ist der Reputationsschaden, der aus solchen Verstößen resultieren kann.

Interviewer: Was empfehlen Sie Unternehmen, um sich rechtlich abzusichern?

Rechtsanwältin Bontschev: Unternehmen sollten zunächst ihre internen Kontrollsysteme überprüfen und an die neuen Vorgaben anpassen. Es ist ratsam, regelmäßig Schulungen für Mitarbeiter anzubieten, insbesondere für solche, die mit der Überwachung von Transaktionen und der Erstattung von Verdachtsmeldungen betraut sind. Eine gründliche Überprüfung der internen Risikobewertung und die Einbindung technischer Lösungen zur Überwachung von Auffälligkeiten sind ebenfalls essenziell. Unternehmen sollten bei Unsicherheiten auch frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um Sanktionen zu vermeiden.

Interviewer: Wie bewerten Sie die Zusammenarbeit zwischen der BaFin und der FIU in dieser Angelegenheit?

Rechtsanwältin Bontschev: Die Zusammenarbeit zwischen BaFin und FIU ist äußerst positiv zu sehen. Beide Behörden haben ihre jeweiligen Kompetenzen gebündelt, um Unternehmen praxisnahe und verständliche Leitlinien zu geben. Während die FIU als zentrale Meldestelle für Verdachtsmeldungen fungiert, schafft die BaFin die regulatorischen Rahmenbedingungen. Diese gemeinsame Initiative stärkt das Vertrauen in den Präventionsprozess und zeigt, dass die Behörden aktiv daran arbeiten, Schwachstellen im System zu schließen.

Interviewer: Was sind Ihrer Meinung nach die nächsten Schritte in der Geldwäschebekämpfung?

Rechtsanwältin Bontschev: Ein wichtiger Punkt ist die zunehmende Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen zur Geldwäscheprävention. Darüber hinaus müssen die Aufsichtsbehörden weiterhin eng mit den Unternehmen zusammenarbeiten, um aufkommende Herausforderungen, wie etwa neue Betrugsmethoden, zu bewältigen. Auch die internationale Zusammenarbeit sollte verstärkt werden, da Geldwäsche ein globales Problem ist.

Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für Ihre Einschätzungen zu diesem wichtigen Thema.

Rechtsanwältin Bontschev: Ich danke Ihnen. Es war mir eine Freude, über dieses bedeutende Thema zu sprechen.

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