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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Vivonio Holding GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 8 IN 2015/24

Am 26. November 2024, um 15:00 Uhr, hat das Amtsgericht Stuttgart im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vivonio Holding GmbH vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet. Ziel ist es, mögliche nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern und eine Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens zu schaffen.

Unternehmensdetails und Geschäftsführung

Die Vivonio Holding GmbH, mit Sitz in der Leopoldstraße 16, 80802 München, ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 203832 eingetragen. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Gernot Mang vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa aus Stuttgart bestellt. Seine Kontaktdaten lauten:

  • Adresse: Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart
  • Telefon: 0711 238890
  • Fax: 0711 23889200

Anordnung der Maßnahmen

Das Gericht hat gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Verfügungsbeschränkungen
    • Die Schuldnerin darf nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  2. Einziehung von Forderungen
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen und Außenstände einzuziehen und eingehende Gelder auf Sonderkonten zu verwahren.
  3. Sicherstellung der Insolvenzmasse
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankkonten zu verwalten und Auskunft von Kreditinstituten über die finanziellen Verhältnisse der Schuldnerin einzuholen.
  4. Prüfauftrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde beauftragt, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin zu prüfen, insbesondere ob die Insolvenzmasse die Verfahrenskosten deckt und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.
  5. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
    • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung oder einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden.

  • Einreichung: Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart
  • Form: Schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Elektronische Einreichungen müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Bedeutung der Maßnahme

Die vorläufige Insolvenzverwaltung sichert die Vermögenswerte der Vivonio Holding GmbH und bereitet die Entscheidung über eine mögliche Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens vor. Ziel ist es, Gläubigerinteressen zu schützen und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens umfassend zu bewerten.

Ausblick

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage der Vivonio Holding GmbH prüfen und dabei die Möglichkeit einer Fortführung oder einer geordneten Abwicklung des Unternehmens bewerten. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind entscheidend für die weiteren Schritte im Verfahren.

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