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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Eisen Knorr GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 303/24

Am 28. November 2024 um 10:00 Uhr hat das Amtsgericht Weiden i.d. OPf. im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Eisen Knorr GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und eine Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens zu schaffen.

Unternehmensdetails und Geschäftsführung

Die Eisen Knorr GmbH, ansässig in der Pressather Straße 41-49, 92637 Weiden i.d. OPf., ist im Handelsregister des Amtsgerichts Weiden i.d. OPf. unter der Nummer HRB 5259 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Fräde Manuel.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Volker Böhm bestellt. Seine Kontaktdaten lauten:

  • Adresse: Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
  • Telefon: +49 (911) 600 79 161
  • Telefax: +49 (911) 600 79 10
  • E-Mail: nbg@schubra.de

Anordnung der Maßnahmen

Das Gericht hat gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Verfügungsbeschränkungen
    • Die Eisen Knorr GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  2. Einzug von Außenständen
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Außenstände der Schuldnerin einzuziehen und diese auf ein zu errichtendes Anderkonto einzuzahlen.
  3. Ziel und Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
    • Sicherung des Vermögens der Schuldnerin, um nachteilige Veränderungen zu vermeiden.
    • Prüfung, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden.

  • Einreichung: Amtsgericht Weiden i.d. OPf., Ledererstraße 9, 92637 Weiden i.d. OPf.
  • Form: Schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Elektronische Einreichungen müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Bedeutung der Maßnahme

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Sicherung der Vermögenswerte und der Vorbereitung auf eine mögliche Sanierung oder Liquidation des Unternehmens. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die finanzielle Lage des Unternehmens zu analysieren und Vorschläge für das weitere Vorgehen zu unterbreiten.

Ausblick

Die Ergebnisse der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter werden entscheidend dafür sein, ob das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet oder alternative Maßnahmen eingeleitet werden. Die weitere Entwicklung wird von den Gläubigern und Beteiligten mit großem Interesse verfolgt.

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