Aktenzeichen: 580 IN 860/24
Am 28. November 2024 hat das Amtsgericht Schwerin im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der cooper staff solution GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung der Insolvenzmasse und die Klärung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens.
Unternehmensdetails und Geschäftsführung
Die cooper staff solution GmbH, mit Sitz Alter Holzhafen 17 a, 23966 Wismar, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin unter der Nummer HRB 14992 eingetragen. Die Gesellschaft wird von Renee Böttcher, wohnhaft in Lentföhrden, als Geschäftsführer vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Krüger bestellt, der unter der Adresse Lübsche Straße 48, 23966 Wismar tätig ist. Er ist telefonisch erreichbar unter 03841 7599980.
Anordnung der Maßnahmen
Das Gericht hat gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen angeordnet:
- Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest und einstweilige Verfügungen, werden untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden ausgesetzt.
- Verfügungsbeschränkungen
- Die cooper staff solution GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Einzug von Bankguthaben und sonstigen Forderungen der Schuldnerin auf ein Sonderkonto.
- Annahme eingehender Gelder und deren Verwaltung zur Sicherung der Insolvenzmasse.
- Aufforderung an Drittschuldner
- Drittschuldner werden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
- Prüfauftrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde beauftragt zu prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, die Insolvenzmasse die Verfahrenskosten deckt und welche Möglichkeiten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Ziel und Bedeutung der Maßnahme
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, die Vermögenswerte der cooper staff solution GmbH zu sichern, Gläubigerinteressen zu schützen und die Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens zu schaffen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 – 2, 19053 Schwerin, einzureichen.
Ausblick
Die weiteren Schritte im Verfahren hängen von den Ergebnissen der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab. Ob eine Restrukturierung oder die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens erfolgt, bleibt abzuwarten. Die Gläubiger und weiteren Beteiligten erwarten die Berichte des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Spannung, da diese entscheidend für die weitere Verfahrensführung und die Zukunft der cooper staff solution GmbH sind.