Aktenzeichen: 70a IN 361/24
Am 27. November 2024, um 18:36 Uhr, hat das Amtsgericht Köln im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der COGITANDA Dataprotect AG die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Diese Maßnahme soll die Insolvenzmasse sichern und die Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens schaffen.
Unternehmensdetails und Geschäftsführung
Die COGITANDA Dataprotect AG, ansässig in der Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter der Nummer HRB 25190 eingetragen.
Das Unternehmen ist auf den technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Schutz sensibler Daten spezialisiert, um diese vor unbefugtem Zugriff, Beschädigung oder Unbrauchbarmachung zu schützen.
Das Unternehmen wird von einem Vorstand bestehend aus folgenden Personen vertreten:
- Herr Jens Lison
- Herr Christian Sagawe
- Herr Christian Rink
Alle drei Vorstände sind ebenfalls in der Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr, ansässig.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Philip Schober bestellt. Seine Kontaktdaten lauten:
- Adresse: Widdersdorfer Straße 190, 50825 Köln
Anordnung der Maßnahmen
Das Gericht hat gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen beschlossen:
- Verfügungsbeschränkungen
- Die COGITANDA Dataprotect AG darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Einzug von Bankguthaben und sonstigen Forderungen der Schuldnerin.
- Annahme eingehender Gelder zur Sicherung der Insolvenzmasse.
- Aufforderung an Drittschuldner
- Drittschuldner dürfen Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
Ziel und Bedeutung der Maßnahme
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, die Vermögenswerte der COGITANDA Dataprotect AG zu sichern und die finanzielle Lage des Unternehmens zu klären. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens zu schaffen.
Ausblick
Die Ergebnisse der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter werden ausschlaggebend dafür sein, ob das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet oder ob andere Maßnahmen, wie eine Restrukturierung, in Betracht gezogen werden. Die Gläubiger und weiteren Beteiligten werden die weitere Entwicklung des Verfahrens mit großem Interesse verfolgen.