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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Big Chefs DENE GmbH angeordnet
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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Big Chefs DENE GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 500 IN 64/24

Am 28. November 2024, um 10:16 Uhr, hat das Amtsgericht Krefeld im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Big Chefs DENE GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung der Insolvenzmasse und die Vorbereitung auf eine mögliche Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens.

Unternehmensdetails und Geschäftsführung

Die Big Chefs DENE GmbH, ansässig in der Kempener Allee 128, 47803 Krefeld, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld eingetragen. Die Geschäftsführung obliegt Herrn Mehmet Serkan Yedikule, ebenfalls wohnhaft in der Kempener Allee 128, 47803 Krefeld.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Joachim C. Mohlitz aus Düsseldorf bestellt. Seine Kanzlei ist erreichbar unter:

  • Adresse: Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf
  • Telefon und Fax: keine Angaben

Anordnung der Maßnahmen

Das Gericht hat gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Verfügungsbeschränkungen
    • Die Big Chefs DENE GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
  2. Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
    • Einzug von Bankguthaben und sonstigen Forderungen der Schuldnerin.
    • Annahme eingehender Gelder zur Sicherung der Insolvenzmasse.
  3. Aufforderung an Drittschuldner
    • Drittschuldner dürfen Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
    • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.

Ziel und Bedeutung der Maßnahme

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, die Vermögenswerte der Big Chefs DENE GmbH zu sichern und die finanzielle Lage des Unternehmens zu analysieren. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.

Ausblick

Die weitere Entwicklung hängt von den Ergebnissen der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab. Ob eine Sanierung des Unternehmens oder die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens erfolgt, wird von den nächsten Verfahrensschritten abhängen. Gläubiger und andere Beteiligte verfolgen die Entwicklungen aufmerksam, da sie für die Zukunft der Big Chefs DENE GmbH entscheidend sind.

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