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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die BFC GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: noch nicht zugeteilt

Am 28. November 2024 um 13:00 Uhr hat das Amtsgericht Potsdam im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der BFC GmbH, ansässig Am Lückefeld 81a, 15831 Blankenfelde-Mahlow, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung der Insolvenzmasse sowie die Klärung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.

Hintergrund und Unternehmensdetails

Die BFC GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter der Nummer HRB 33308 eingetragen. Das Unternehmen wird durch die Geschäftsführer Fatih Kaya und Kenneth Nikolai Ehlers, beide wohnhaft in Berlin, vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Holger Neumann bestellt. Seine Kontaktdaten lauten:

  • Adresse: Pariser Straße 42, 10707 Berlin
  • Telefon: nicht angegeben

Anordnung der Maßnahmen

Das Gericht hat gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Verfügungsbeschränkungen:
    • Die BFC GmbH darf nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  2. Ermächtigungen des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Einzug von Bankguthaben und Forderungen des Schuldners auf ein Sonderkonto.
    • Annahme eingehender Gelder und Sicherung der Insolvenzmasse.
    • Betreten und Durchsuchung der Geschäftsräume sowie Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere.
  3. Aufforderung an Drittschuldner:
    • Zahlungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
    • Verrechnungen zu Lasten des Vermögens der Schuldnerin sind untersagt.
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    • Zwangsvollstreckungen, die nicht unbewegliche Gegenstände betreffen, werden ausgesetzt.
  5. Prüfaufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Klärung, ob ein Insolvenzgrund vorliegt.
    • Einschätzung der Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens.
    • Prüfung, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens deckt.

Ziel der Maßnahme

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der BFC GmbH zu schützen, eine vollständige Aufklärung der Vermögensverhältnisse zu ermöglichen und die Voraussetzungen für eine mögliche Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens zu schaffen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, einzureichen.

Ausblick

Die kommenden Schritte im Verfahren werden entscheidend sein, um die wirtschaftliche Lage der BFC GmbH zu bewerten und eine mögliche Fortführung des Unternehmens zu prüfen. Die Gläubiger und weiteren Beteiligten erwarten die nächsten Berichte des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Spannung.

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