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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Ambulantes Reha-Zentrum Zwickau GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 421 IN 2356/24

Am 27. November 2024 hat das Amtsgericht Chemnitz im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ambulantes Reha-Zentrum Zwickau GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und eine geordnete Vorbereitung auf ein mögliches Hauptinsolvenzverfahren zu gewährleisten.

Unternehmensdetails und Geschäftsführung

Die Ambulantes Reha-Zentrum Zwickau GmbH, mit Sitz Schlobigplatz 20, 08056 Zwickau, ist auf Dienstleistungen im Bereich ambulanter Rehabilitation spezialisiert. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Benjamin Scheer vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Tim Brune aus Dresden bestellt. Seine Kontaktdaten lauten:

Anordnung der Maßnahmen

Das Gericht hat gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Verfügungsbeschränkungen:
    • Die Ambulantes Reha-Zentrum Zwickau GmbH darf nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  2. Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Überwachung der Unternehmensführung.
    • Sicherung und Erhalt des Vermögens im Interesse der Gläubiger.
    • Einzug von Bankguthaben und sonstigen Forderungen auf ein von ihm eingerichtetes Sonderkonto.
  3. Befugnisse des Insolvenzverwalters:
    • Zutritt zu den Geschäftsräumen der Schuldnerin zur Durchführung von Nachforschungen.
    • Einsicht in behördlich geführte Register sowie die Einholung von Informationen bei Banken, Kreditinstituten, Steuerberatern und weiteren Stellen.
  4. Aufforderung an Drittschuldner:
    • Drittschuldner dürfen Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt den Zahlungen an die Schuldnerin zu.
  5. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    • Zwangsvollstreckungen, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen, werden vorübergehend eingestellt.

Ziel der Maßnahme

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, die wirtschaftliche Lage der Ambulantes Reha-Zentrum Zwickau GmbH zu analysieren und die Vermögenswerte zu schützen. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll die Grundlage für eine faire Verteilung der Insolvenzmasse schaffen und prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann die Antragstellerin sowie Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses.

Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz, schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen.

Ausblick auf das Verfahren

Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein entscheidender Schritt zur Klärung der finanziellen Situation und zur Vorbereitung weiterer Entscheidungen. Ob eine Restrukturierung oder die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens erfolgt, hängt von den Ergebnissen der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab.

Die Beteiligten, insbesondere Gläubiger und Geschäftspartner, verfolgen den weiteren Verlauf des Verfahrens mit großem Interesse.

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