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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 60 IN 185/24

Am 28. November 2024 hat das Amtsgericht Friedberg (Hessen) die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH angeordnet. Die Maßnahme dient der Sicherung der Insolvenzmasse und der Vorbereitung auf eine mögliche Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens.

Hintergrund und Unternehmensdetails

Die Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH, ansässig in der Zum alten Feld 21 + 23, 63679 Schotten, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Friedberg unter der Nummer HRB 4604 eingetragen. Das Unternehmen wird von Daniel Diehl, wohnhaft in der Hülsenbuchstraße 17, 44229 Dortmund, als Geschäftsführer vertreten.

Das Altenwohnheim bietet betreutes Wohnen und Pflegeleistungen an, steht jedoch aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten vor der Insolvenz.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Petra Fuchs bestellt. Ihre Kanzlei ist unter der Adresse Schäfergasse 17, 60313 Frankfurt am Main erreichbar:

Anordnung der Maßnahmen

Das Gericht hat gemäß §§ 21, 23 InsO folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Verfügungsbeschränkungen
    • Die Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin verfügen.
  2. Ermächtigungen der Insolvenzverwalterin
    • Rechtsanwältin Petra Fuchs ist befugt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.
  3. Aufforderung an Drittschuldner
    • Den Schuldnern der Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Alle Leistungen sind nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu erbringen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss können die Antragstellerin sowie Gläubiger Beschwerde einlegen, insbesondere bei Beanstandung der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848.

  • Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.
  • Einreichung: Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen).
  • Form: Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle.

Ziel der Maßnahme

Die vorläufige Insolvenzverwaltung zielt darauf ab, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu ermöglichen. Rechtsanwältin Petra Fuchs wird die wirtschaftliche Lage des Altenwohnheims analysieren und Maßnahmen einleiten, um eine faire Verteilung der Vermögenswerte an die Gläubiger sicherzustellen.

Ausblick auf das Verfahren

Die weiteren Schritte im Verfahren hängen von den Ergebnissen der Prüfung durch die vorläufige Insolvenzverwalterin ab. Ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet wird, bleibt abzuwarten. Die Entscheidung ist von zentraler Bedeutung für die Zukunft der Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH und ihrer Gläubiger.

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