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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die 3FMTechnologie UG (haftungsbeschränkt) angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67b IN 232/24

Am 28. November 2024 hat das Amtsgericht Hamburg im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der 3FMTechnologie UG (haftungsbeschränkt) eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung der Vermögenswerte des führungslosen Unternehmens und die geordnete Vorbereitung auf die mögliche Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens.

Hintergrund und Geschäftsbereiche

Die 3FMTechnologie UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Peter-Timm-Straße 35, 22457 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 177379 eingetragen. Das Unternehmen ist führungslos und verfolgt folgende Geschäftszweige:

  • Erwerb, Besitz, Verwaltung und Verwertung von Grundvermögen und Immobilien
  • Onlinehandel und Betrieb von Online-Shops

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns bestellt, der unter der Adresse Trostbrücke 1, 20457 Hamburg tätig ist.

Anordnung der Maßnahmen

Das Gericht hat gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Allgemeines Verfügungsverbot
    • Der Schuldnerin wird die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen entzogen. Diese Befugnisse, einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen, gehen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
  2. Aufforderung an Drittschuldner
    • Den Schuldnern der 3FMTechnologie UG wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Leistungen sind nur noch unter Beachtung der Anordnung des Gerichts zulässig (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
    • Zwangsvollstreckungen, einschließlich Arrests und einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögensgegenstände. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.

Bedeutung der Maßnahme

Die vorläufige Insolvenzverwaltung zielt darauf ab, die Insolvenzmasse zu sichern und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen. Die Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbots verhindert, dass Vermögenswerte ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters bewegt werden.

Ausblick auf das Verfahren

Das Verfahren markiert einen entscheidenden Schritt, um die finanzielle Situation der 3FMTechnologie UG zu klären. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die Vermögenslage des Unternehmens analysieren und Maßnahmen einleiten, die eine geordnete Verfahrensabwicklung ermöglichen.

Die Gläubiger und Beteiligten erwarten mit Spannung die weitere Entwicklung, insbesondere die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens. Diese wird über die Zukunft des Unternehmens und die Befriedigung der Gläubigeransprüche entscheiden.

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