Aktenzeichen: 9 IN 28/24
Am 28. November 2024 hat das Amtsgericht Limburg im Rahmen des Verfahrens 9 IN 28/24 die gesetzliche Löschfrist übermittelt.
Bedeutung der Löschfrist
Die Übermittlung der Löschfrist deutet auf die bevorstehende Bereinigung von Daten hin, die gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus dem Verfahren gelöscht werden müssen. Diese Maßnahme erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzvorschriften und der ordnungsgemäßen Verwaltung gerichtlicher Daten.
Hintergrund der Löschfrist
Nach Abschluss eines Verfahrens sind bestimmte Daten nur für eine festgelegte Dauer aufzubewahren. Die gesetzliche Löschfrist regelt den Zeitraum, nach dem personenbezogene Daten und Verfahrensunterlagen gelöscht oder unzugänglich gemacht werden müssen, sofern sie nicht mehr für die rechtliche Nachbearbeitung erforderlich sind.
Weitere Informationen
Betroffene oder Beteiligte können sich bei Rückfragen an das Amtsgericht Limburg wenden, um weitere Details zur Frist und den konkreten Auswirkungen auf gespeicherte Informationen zu erfahren.
Fazit
Die Mitteilung über die gesetzliche Löschfrist stellt einen abschließenden formalen Schritt im Verfahren dar und unterstreicht die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben durch das Amtsgericht Limburg.