Aktenzeichen: 810 IN 398/24 A
Am 27. November 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Aktiv 24 Gebäudemanagement GmbH die zuvor angeordneten Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Verwaltung aufgehoben. Die Entscheidung erfolgte nach der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse.
Hintergrund und Unternehmensdetails
Die Aktiv 24 Gebäudemanagement GmbH, ehemals ansässig in der Franziusstraße 8-14, 60314 Frankfurt am Main, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 94073 eingetragen. Die Gesellschaft wurde durch den Geschäftsführer Tekin Kilic, ehemals wohnhaft in der Am Borngraben 13, 65428 Rüsselsheim, vertreten.
Das Unternehmen war im Bereich Gebäudemanagement tätig, doch finanzielle Schwierigkeiten führten zu einem Insolvenzantrag. Dieser wurde jedoch nun mangels einer kostendeckenden Insolvenzmasse abgewiesen.
Aufhebung der Verfügungsbeschränkungen
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags wurden die zuvor am 02. August 2024 angeordneten Maßnahmen aufgehoben. Dazu zählen:
- Verfügungsbeschränkungen: Die Gesellschaft kann wieder uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen, sofern noch Vermögenswerte vorhanden sind.
- Einstellung der vorläufigen Verwaltung: Die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde beendet.
Bedeutung der Entscheidung
Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass die vorhandenen Vermögenswerte der Aktiv 24 Gebäudemanagement GmbH nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken. Dies hat zur Folge, dass weder ein geordnetes Insolvenzverfahren eröffnet noch eine Gläubigerbefriedigung über den gesetzlichen Rahmen hinaus stattfinden kann.
Ausblick
Mit der Aufhebung der Verfügungsbeschränkungen endet das Insolvenzantragsverfahren. Die Verantwortung für das weitere Vorgehen liegt nun wieder vollständig bei der Aktiv 24 Gebäudemanagement GmbH und deren gesetzlicher Vertretung. Das Fehlen einer kostendeckenden Masse lässt jedoch darauf schließen, dass das Unternehmen wirtschaftlich handlungsunfähig bleibt und keine nachhaltige Fortführung zu erwarten ist.
Die Gläubiger müssen ihre Forderungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens durchsetzen, was in der Regel mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist.