Ein Berliner Palliativmediziner, der bereits seit Anfang August in Untersuchungshaft sitzt, steht im Verdacht, deutlich mehr Patienten getötet zu haben, als zunächst angenommen. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, handelt es sich mittlerweile um mindestens acht Todesopfer. Diese Erkenntnis basiert auf der Analyse weiterer Patientenakten. Ursprünglich gingen die Ermittler von vier Fällen aus. Die neuen Beweise führen dazu, dass die Staatsanwaltschaft nun von Mord ausgeht – anstelle der bisherigen Ermittlungen wegen Totschlags und Brandstiftung.
Vorwürfe und Tathergang
Dem 40-jährigen Mediziner wird vorgeworfen, seinen Patienten eine tödliche Medikamentenmischung verabreicht zu haben, obwohl diese sich nicht in einer akuten Sterbephase befanden. Diese Handlungen sollen sich im Sommer ereignet haben und waren zunächst auf eine kleinere Anzahl von Fällen begrenzt.
Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass der Arzt gezielt und absichtlich gehandelt hat. Er soll Medikamente verwendet haben, die bei den Opfern schnell zu tödlichen Konsequenzen führten. Einzelheiten zu den Motiven des Arztes wurden bisher nicht bekannt gegeben, jedoch wird geprüft, ob er möglicherweise aus persönlichen Überzeugungen, einer fehlgeleiteten Berufsethik oder anderen Gründen gehandelt hat. Auch die Umstände der Medikamentenbeschaffung und der Ablauf der Verabreichungen stehen im Fokus der Ermittlungen.
Entwicklung der Ermittlungen
Die Ermittlungen begannen ursprünglich mit Vorwürfen des Totschlags und der Brandstiftung, da der Arzt im Zusammenhang mit einem weiteren mutmaßlichen Verbrechen stand. Neue Beweise aus den analysierten Patientenakten führten jedoch zu einer erheblichen Ausweitung der Anklage. Die Anzahl der Todesopfer erhöhte sich von vier auf mindestens acht, was die Ermittler dazu veranlasste, die Fälle als Mord einzustufen. Mord gilt nach deutschem Strafrecht als besonders schweres Verbrechen und ist durch niedere Beweggründe oder Heimtücke gekennzeichnet.
Aktueller Stand und weitere Schritte
Der Mediziner befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Laut Staatsanwaltschaft sind weitere Untersuchungen zu den genauen Umständen der Todesfälle und den Hintergründen seiner Handlungen notwendig. Dabei werden auch ehemalige Mitarbeiter, Angehörige der Opfer und möglicherweise weitere Patienten einbezogen.
Die Tat hat eine breite gesellschaftliche Debatte über die Grenzen der Palliativmedizin und das Verhältnis zwischen Sterbehilfe und strafrechtlicher Verantwortung ausgelöst. Das öffentliche Interesse an dem Fall ist groß, insbesondere weil der Verdächtige in einem sensiblen medizinischen Bereich tätig war, in dem Ärzte oft mit den letzten Wünschen und Hoffnungen von schwerkranken Patienten konfrontiert werden. Die Ermittler prüfen deshalb, ob es systemische oder institutionelle Versäumnisse gab, die das mutmaßliche Handeln des Arztes ermöglichten.
Die Anklage wegen Mordes markiert einen bedeutenden Wendepunkt in den Ermittlungen. Ob der Arzt auch für weitere ungeklärte Todesfälle verantwortlich gemacht werden kann, bleibt Gegenstand laufender Untersuchungen.