Aktenzeichen: 9 IN 150/24
Am 27. November 2024 hat das Amtsgericht Aurich im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der DSB Emden GmbH (Leeraner Straße 6, 26725 Emden, HRB 206493) die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet. Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt im Verfahren und dient dem Schutz der Gläubiger sowie der ordnungsgemäßen Abwicklung der wirtschaftlichen Belange des Unternehmens.
Hintergrund und Beteiligte
Die DSB Emden GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Dietrich Haferbier, steht vor der Herausforderung, ihre finanzielle Lage zu stabilisieren. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte vor dem Amtsgericht Aurich, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die vorläufige Verwaltung veranlasste.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tim Stoll (Wallstraße 11, 26122 Oldenburg) bestellt. Er ist über die folgenden Kontaktdaten erreichbar:
- Telefon: 0441/779 3081-0
- Fax: 0441/779 3081-9
- E-Mail: info@legales-stoll.de
Anordnung der vorläufigen Verwaltung
Mit der gerichtlichen Entscheidung ist die Verfügungsbefugnis der DSB Emden GmbH eingeschränkt. Ab sofort sind sämtliche Verfügungen des Unternehmens nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies dient der Sicherung der Insolvenzmasse und der Verhinderung nachteiliger Maßnahmen, die die Gläubigerinteressen gefährden könnten.
Darüber hinaus sind die Schuldner der DSB Emden GmbH ausdrücklich aufgefordert, ihre Leistungen nur noch unter Beachtung der Beschlussvorgaben zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Einblick in den Beschluss und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Aurich eingesehen werden. Diese Entscheidung kann von der DSB Emden GmbH sowie, unter bestimmten Voraussetzungen, von den Gläubigern mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung der Entscheidung einzulegen. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Einlegung ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts möglich, wobei der fristgerechte Eingang bei dem Amtsgericht Aurich erforderlich ist.
Bedeutung der Entscheidung
Die vorläufige Verwaltung zielt darauf ab, eine geordnete Abwicklung und eine möglichst faire Verteilung der vorhandenen Vermögenswerte sicherzustellen. Mit Rechtsanwalt Tim Stoll steht der Gesellschaft ein erfahrener Verwalter zur Seite, der die wirtschaftliche Lage prüft, notwendige Maßnahmen einleitet und die Gläubigerinteressen wahrt.
Die weitere Entwicklung des Verfahrens bleibt mit Spannung abzuwarten, insbesondere in Hinblick auf eine mögliche Entscheidung über die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens.