Aktenzeichen: 3 IN 397/24
Am 28. November 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt (Oder) im Insolvenzverfahren über das Vermögen der pw technicals GmbH die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Insolvenzmasse und der Sicherung der Gläubigerinteressen.
Hintergrund und Beteiligte
Die pw technicals GmbH, mit Sitz Bollensdorfer Weg 37, 15366 Hoppegarten, sieht sich mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Um die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu klären und eine geordnete Abwicklung oder Restrukturierung zu ermöglichen, wurde ein Antrag auf Insolvenz gestellt.
Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini bestellt. Seine Kanzlei ist unter der Adresse Kantstraße 164, 10623 Berlin ansässig.
Anordnung der Maßnahmen
Das Gericht hat gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 InsO folgende Maßnahmen beschlossen:
- Verfügungsbeschränkungen
- Die pw technicals GmbH darf über ihre Vermögensgegenstände, einschließlich im Ausland befindlicher Vermögenswerte und Rechte, nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin verfügen.
- Ermächtigung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
- Prof. Dr. Martini ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Aufforderung an Drittschuldner
- Den Schuldnern der pw technicals GmbH (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Alle Leistungen müssen unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung erfolgen.
Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die Maßnahme dient dazu, die Insolvenzmasse zu sichern und die Vermögenslage der pw technicals GmbH umfassend zu analysieren. Durch die Verfügungsbeschränkungen und die Einsetzung eines erfahrenen Insolvenzverwalters soll eine gerechte Verteilung der Vermögenswerte an die Gläubiger ermöglicht werden.
Ausblick auf das Verfahren
Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein zentraler Schritt zur Klärung der wirtschaftlichen Lage und zur Vorbereitung der nächsten Verfahrensschritte. Es bleibt abzuwarten, ob eine Restrukturierung des Unternehmens möglich ist oder ob die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens erfolgt.
Die Beteiligten werden die weiteren Entwicklungen des Verfahrens aufmerksam verfolgen, da sie entscheidend für die Zukunft des Unternehmens und die Befriedigung der Gläubigeransprüche sind.