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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die NuRoKa Projekt Eisenbach GmbH & Co. KG angeordnet
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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die NuRoKa Projekt Eisenbach GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 43 IN 892/24

Am 27. November 2024 hat das Amtsgericht Bielefeld im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der NuRoKa Projekt Eisenbach GmbH & Co. KG die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel der Maßnahme ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und eine ordnungsgemäße Verfahrensabwicklung vorzubereiten.

Hintergrund und Beteiligte

Die NuRoKa Projekt Eisenbach GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Almestraße 4-8, 33649 Bielefeld, war zuvor unter der Anschrift Luise-Hensel-Straße 74, 33335 Gütersloh registriert. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 8413 eingetragen.

Die gesetzliche Vertretung erfolgt durch die NuRoKa Projekt Verwaltungs GmbH, ebenfalls in der Almestraße 4-8, 33649 Bielefeld, eingetragen unter HRB 13292 beim Amtsgericht Gütersloh. Die Geschäftsführung obliegt Herrn Thomas Erhardt.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Das Amtsgericht Bielefeld hat folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet:

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Holger Theurich bestellt. Er ist unter der Adresse Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld tätig.

Verfügungsbeschränkungen

  • Die NuRoKa Projekt Eisenbach GmbH & Co. KG darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.

Aufforderung an Drittschuldner

Den Schuldnern der NuRoKa Projekt Eisenbach GmbH & Co. KG wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Alle Leistungen müssen unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung erfolgen.

Ziel und Bedeutung der Maßnahme

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und der Sicherung der Insolvenzmasse. Durch die Verfügungsbeschränkungen und die Einsetzung eines erfahrenen Insolvenzverwalters sollen finanzielle Schäden minimiert und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens ermöglicht werden.

Ausblick

Das weitere Verfahren wird entscheiden, ob eine Sanierung oder Restrukturierung des Unternehmens möglich ist oder ob die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens unausweichlich bleibt. Die Einsetzung von Rechtsanwalt Dr. Holger Theurich gewährleistet eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Lage und die Vorbereitung der nächsten Schritte.

Die Gläubiger und weiteren Beteiligten werden die Entwicklung des Verfahrens mit Spannung verfolgen, da sie maßgeblich für die Zukunft des Unternehmens ist.

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